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   BSG, 25.08.1966 - 9 RV 446/64   

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BSG, 25.08.1966 - 9 RV 446/64 (https://dejure.org/1966,2096)
BSG, Entscheidung vom 25.08.1966 - 9 RV 446/64 (https://dejure.org/1966,2096)
BSG, Entscheidung vom 25. August 1966 - 9 RV 446/64 (https://dejure.org/1966,2096)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 25, 165
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.11.1965 - 9 RV 526/64
    Auszug aus BSG, 25.08.1966 - 9 RV 446/64
    Die Entscheidung darüber, welche Bedingungen als Ursache oder Mitursache im Rechtssinne zu gelten haben, muß im Einzelfall aus der Auffassung des praktischen Lebens hergeleitet werden (BSG 1, 76 und Urteile des erkennenden Senats in SozR Nr. 115 zu § 162 SGG sowie vom 7" September 1962 - 9 RV 98/6.- und vom 25. November 1965 - 9 RV 526/64 -).
  • Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
    Auszug aus BSG, 25.08.1966 - 9 RV 446/64
    In der Begründung zu dem Entwurf des UVNG (Bundestags-Drucksache IV/120 S. 55 zu § 555 RVO) ist ausgeführt, daß "die Rechtsprechung den besonderen sozialpolitischen Bedürfnissen der Unfallversicherung nicht immer hinreichend Rechnung getragen" habe (vgl. auch Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl. § 555 Anm. 1).
  • BSG, 18.03.1958 - 10 RV 415/55
    Auszug aus BSG, 25.08.1966 - 9 RV 446/64
    Diese Entscheidungen wie ebenso die Rechtsprechung des BSG über die Beurteilung von Urlaubsfahrten, wenn sie auf besonderen militärischen Befehl angetreten wurden (BSG 7, 75, 76), betreffen aber nur die Abgrenzung des militärischen Dienstes bzw. der dem militärischen Dienst eigentümlichen Verhältnisse.
  • BSG, 14.01.1958 - 8 RV 887/55
    Auszug aus BSG, 25.08.1966 - 9 RV 446/64
    Das LSG ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des BSG Versorgung nach § 1 Abs. 1 BVG auch wegen der mittelbaren Folgen einer Schädigung gewährt wird (BSG in Bd. 17, 60/61, Urteil des erkennenden Senats vom 26. Februar 1959 - 9 RV 96/55 - KOV 1959, 157), und daß die infolge einer militärärztlichen Behandlung oder eines Lazarettaufenthaltes eingetretenen Gesundheitsstörungen nach der Rechtsprechung des RVG (Bd. 2 S. 38, 86 und Bd. 3 S. 197, 200) und des BSG (Urteile vom 15. Juli 1959 - 9 RV 468/55 - und 14. Januar 1958 - 11/8 RV 887/55 -) dem militärischen Dienst zuzurechnen sind, weil der Erkrankte in seiner Eigenschaft als Soldat verpflichtet ist, sich dem Lazarettaufenthalt und der Behandlung durch den Militärarzt zu unterziehen.
  • BSG, 26.02.1959 - 9 RV 96/55
    Auszug aus BSG, 25.08.1966 - 9 RV 446/64
    Das LSG ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des BSG Versorgung nach § 1 Abs. 1 BVG auch wegen der mittelbaren Folgen einer Schädigung gewährt wird (BSG in Bd. 17, 60/61, Urteil des erkennenden Senats vom 26. Februar 1959 - 9 RV 96/55 - KOV 1959, 157), und daß die infolge einer militärärztlichen Behandlung oder eines Lazarettaufenthaltes eingetretenen Gesundheitsstörungen nach der Rechtsprechung des RVG (Bd. 2 S. 38, 86 und Bd. 3 S. 197, 200) und des BSG (Urteile vom 15. Juli 1959 - 9 RV 468/55 - und 14. Januar 1958 - 11/8 RV 887/55 -) dem militärischen Dienst zuzurechnen sind, weil der Erkrankte in seiner Eigenschaft als Soldat verpflichtet ist, sich dem Lazarettaufenthalt und der Behandlung durch den Militärarzt zu unterziehen.
  • BSG, 18.07.1961 - 9 RV 1014/60
    Auszug aus BSG, 25.08.1966 - 9 RV 446/64
    Dazu war erforderlich, daß die anerkannte Schädigung bei dem unabhängig von ihr entstandenen Vorgang des Verkehrsunfalls die Ursache oder Mitursache im versorgungsrechtlichen Sinne für eine weitere gesundheitliche Schädigung war (vgl. Wilke, Komm. zum BVG 2. Aufl. § 1 Anm. V Nr. 10, vgl. auch BSG in Bd. 17, 60, 61 und Urteil des erkennenden Senats vom 18. Juli 1961 - 9 RV 1014/60 -).
  • BSG, 15.07.1959 - 9 RV 468/55
    Auszug aus BSG, 25.08.1966 - 9 RV 446/64
    Das LSG ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des BSG Versorgung nach § 1 Abs. 1 BVG auch wegen der mittelbaren Folgen einer Schädigung gewährt wird (BSG in Bd. 17, 60/61, Urteil des erkennenden Senats vom 26. Februar 1959 - 9 RV 96/55 - KOV 1959, 157), und daß die infolge einer militärärztlichen Behandlung oder eines Lazarettaufenthaltes eingetretenen Gesundheitsstörungen nach der Rechtsprechung des RVG (Bd. 2 S. 38, 86 und Bd. 3 S. 197, 200) und des BSG (Urteile vom 15. Juli 1959 - 9 RV 468/55 - und 14. Januar 1958 - 11/8 RV 887/55 -) dem militärischen Dienst zuzurechnen sind, weil der Erkrankte in seiner Eigenschaft als Soldat verpflichtet ist, sich dem Lazarettaufenthalt und der Behandlung durch den Militärarzt zu unterziehen.
  • LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 VS 9/10

    (Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung -

    "Das BSG hat bisher in ständiger Rechtsprechung die Besonderheit der Behandlung durch Militärärzte oder Offiziere des Sanitätsdienstes vor allem in ihrem Zwangscharakter gesehen und deshalb grundsätzlich alle Folgen solcher Eingriffe oder von Unterlassungen bei der Heilfürsorge dem Wehrdienst zugerechnet; diese ärztliche Versorgung einschließlich des Erduldens sei in das allgemeine militärische Befehls- und Gehorsamsgefüge eingeordnet (BSGE 25, 165, 166 = SozR Nr. 74 zu § 1 BVG; BSG BVBl 1967, 62 = KOV 1967, 142; SozR 7190 § 4 Nr. 1).
  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 109/74

    Verletztenrente nach Minderung der Erwerbsähigkeit (MdE) - Anrechnung

    Auch ein Unfall, bei dem kein Versicherungsschutz besteht, ist als mittelbare Folge eines früheren Arbeitsunfalls (§ 548 RVO) anzuerkennen, wenn die durch den Arbeitsunfall verursachte Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes bei der Entstehung oder dem Ausmaß der Folgen des späteren Unfalls rechtlich wesentlich mitgewirkt hat (BSG 1, 254, 256; vgl. auch - für die Kriegsopferversorgung - BSG 25, 165, 168; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 8. Aufl., S. 488 f II mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 13.07.1978 - 8 RU 84/77

    Öffentlich-rechtlicher Ersatzanspruch wegen zur Unrecht aufgewendeter

    Die haftungsbegründende Kausalität des früheren Arbeitsunfalles erstreckte sich auch auf den Unfall am 14. Oktober 1969 (BSGE 1, 254, 256; 41, 137, 138; für die KOV BSGE 25, 165, 168; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stands März 1978, Band II, S. 488 b).
  • BSG, 28.10.1980 - 10 RV 65/77
    Die infolge von Untersuchungen eingetretenen Erkrankungen stellen insoweit mittelbare Schädigungsfdlgen dar (BSGE 17, 60, 61; 25, 165, 166; Rüfner, Soziales Entschädigungsrecht (Kriegsopferversorgung) in : Sozialrechtsprechung, Festschrift zum 25-jährigen Bestehen des BSG, 1979, Bd. 1, 591, 411 f).
  • BSG, 25.11.1976 - 9 RV 200/75
    Das wäre berechtigt, wenn der schädigungsbedingte Verlust des linken Unterschenkels bei der Entstehung des Unfalls oder dem Ausmaß Seiner Folgen in rechtserheblicher weise mitgewirkt hätte (BSGE 4, 254, 256; 25, 165, 168 f; SOZRNr. 85 zu 5 1 BVG).
  • BSG, 19.12.1967 - 8 RV 751/66
    Schon hieraus ergibt sich, daß der Schutz der Kriegsopfer-V versorgung durch das 3" NOG erweitert und nicht etwa eine vorher vergessene Regelung nachgeholt werden sollte" Auch bei Heranziehung der gesetzlichen Unfallversicherung ' ergibt sich nicht, daß 5 4 Abs° 1 BVG in den hier meßgebenden Fassungen eine Lücke enthalten hätten Dies hat der 9" Senat in der in BSG 25, 165 ff abgedruckten Entscheidung nachgewiesen (S" 467-168).
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